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    Fachanwalt für Arbeitsrecht

Schekib Fischer

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Person

Schekib Fischer ist seit 2011 als Rechtsanwalt zugelassen und seit 2014 Fachanwalt für Arbeitsrecht. Seit über zehn Jahren berät und vertritt er ausschließlich Arbeitnehmer, Führungskräfte, leitende Angestellte und Betriebsräte in sämtlichen Fragen des Arbeitsrechts. Vor seinem Wechsel in unsere Kanzlei im Jahr 2012 war er in zwei international agierenden Wirtschaftskanzleien und in der Arbeitsrechtskanzlei Ulrich Fischer tätig. Er hat in Frankfurt am Main Rechtswissenschaften studiert.

Rechtsanwalt Schekib Fischer zählt im Ranking der WirtschaftsWoche (Ausgabe 20/2023) zu den renommiertesten Anwälten für Arbeitsrecht in Deutschland.

Leistungen für Einzelpersonen

Als Spezialist für Arbeitsrecht berät und vertritt Rechtsanwalt Schekib Fischer Arbeitnehmer, Führungskräfte und leitende Angestellte außergerichtlich und gerichtlich in sämtlichen Fragen des Arbeitsrechts. Zudem vertritt er Organvertreter, zum Beispiel Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder, in ihrer Rolle als Angestellte.

Dazu gehört die präventive Beratung, zum Beispiel die Prüfung von Verträgen und die Beratung und Vertretung bei Konflikten mit dem Arbeitgeber.

Seine Spezialgebiete sind:

  • Kündigungsschutzverfahren,
  • Abfindungsverhandlungen,
  • Verhandlungen zum Abschluss eines Aufhebungsvertrages,
  • Beratung und Vertretung bei Anbahnung einer Kündigung,
  • Streitigkeiten um variable Vergütung (Bonus, commission/Provision, stock-option etc.),
  • Teilzeit- und Befristungsstreitigkeiten,

Rechtsanwalt Fischer bietet Ihnen aufgrund seiner tagtäglichen Arbeit vor der Arbeitsgerichtsbarkeit und den Verhandlungen für Arbeitnehmer und Führungskräfte ein hohes Maß an Prozess- und Verhandlungserfahrung. In den letzten zehn Jahren hat er zahlreiche Arbeitnehmer, Führungskräfte und leitende Angestellte in Abfindungsverhandlungen und Kündigungsschutzverfahren außergerichtlich und gerichtlich erfolgreich vertreten.

Rechtsanwalt Fischer ist mit den Handlungsmustern von Arbeitgebern bestents vertraut und wird Ihnen zu allen arbeitsrechtlichen Themen einfach verständliche Lösungen und Strategien aufzeigen. Da er ausschließlich die Arbeitnehmerseite vertritt, muss er auf die Interessen von Arbeitgebern keinerlei Rücksicht nehmen. Dies stellt für uns in Verhandlungen und in Gerichtsverfahren, z.B. in Kündigungsschutzprozessen, ein Vorteil dar.

Rechtsanwalt Fischer berücksichtigt neben Ihren rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen auch Ihre persönliche Situation.

Leistungen für Betriebsräte

Rechtsanwalt Schekib Fischer vertritt Betriebsräte aus allen Branchen der Privatwirtschaft.

Er berät und vertritt Betriebsräte außergerichtlich in der Verhandlung mit der Arbeitgeberseite zu allen betriebsverfassungsrechtlichen Themen und in der Einigungsstelle. Lässt sich ein Konflikt nicht außergerichtlich lösen, führt er für Betriebsräte Beschlussverfahren bis zum Bundesarbeitsgericht.

Seine Spezialgebiete für Betriebsräte sind:

  • Verhandlungen im Rahmen von Umstrukturierungen und Restrukturierungsmaßnahmen,
  • Verhandlungen im Rahmen von Betriebsschließungen,
  • Interessenaugleich– und Sozialplanverhandlungen,
  • Variable Vergütungssysteme,
  • Zustimmungsersetzungsverfahren nach § 103 BetrVG
  • Unterlassungsverfahren per einstweiliger Verfügung
  • Einführung von technischen Einrichtungen
  • Leiharbeit

Rechtsanwalt Fischer ist auch mit Extremfällen vertraut, etwa wenn Betriebsratsmitglieder von der Arbeitgeberseite unter Druck gesetzt und in ihrer Betriebsratstätigkeit behindert werden.

In den Medien

Zitiert in: Rhein-Zeitung vom 26.09.2017, Rubrik Sport, „LSB verliert vor Gericht doppelt – Kündigung von Hauptgeschäftsführer Westram ist unwirksam.“

Interview vom 4.7.2016 mit der Nachrichtenagentur ZDF-heute zum Thema „Aufhebungsvertrag“
Interview vom 26.10.2015 mit der Nachrichtenagentur ZDF-heute zum Thema „Berufskleidung“
Interview vom 28.9.2015 mit der Nachrichtenagentur
ZDF-heute zum Thema „Nebentätigkeiten“

Veröffentlichung

Die Lage der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit unter Abwägung der Interessen der Belegschaft und des Arbeitgebers, in Lukas/Dahl: Die Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten, 2016

Mitgliedschaften

Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im DAV e.V.
Deutscher Anwaltsverein e.V.
Frankfurter Anwaltsverein e.V.

Korrespondenzsprachen

Deutsch und Englisch

Kontakt

Schekib Fischer 
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
T (069) 92 03 92 30
F (069) 92 03 92 50
info@fischer-arbeitsrecht.de

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