• Arbeitsrecht für
    Arbeitnehmer
    Führungskräfte
    Betriebsräte

Unsere Leistungen

Unser Spezialgebiet umfasst das gesamte Arbeitsrecht für

Arbeitnehmer, Führungskräfte und leitende Angestellte

sowie Betriebsräte.

Leistungen für Arbeitnehmer

Wir bieten Ihnen bei sämtlichen arbeitsrechtlichen Fragen und Konflikten mit Ihrem Arbeitgeber eine Beratung und Vertretung auf höchstem professionellem Niveau. Unsere persönliche Mandatsführung ermöglicht eine vertrauensvolle Beratung, bei der wir neben Ihren rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen auch Ihre persönliche Situation berücksichtigen.

Kündigung und Aufhebungsvertrag

In sehr vielen Fällen suchen uns Arbeitnehmer in einer Situation auf, in der der Arbeitgeber sich durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag trennen möchte, z.B. bei

  • Wegfall des Arbeitsplatzes (ggf. mit Interessenausgleich)
  • Austausch des Arbeitnehmers
  • Vorwurf schlechter Leistung
  • Vorwurf einer Pflichtverletzung bis hin zu einer Straftat
  • Krankheit

Wir wissen was bei einer Trennungsabsicht des Arbeitgebers zu tun ist und beraten und vertreten Sie

  • im Vorfeld, etwa bei Verhandlungen um einen Aufhebungsvertrag, bei der Einlassung zu etwaigen Anhörungen und/oder
  • nach Ausspruch einer Kündigung durch streitige Verhandlung vor dem Arbeitsgericht, Landesarbeitsgericht und Bundesarbeitsgericht (Kündigungsschutzverfahren)

Je nach Hintergrund der Kündigung und je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit, Alter, Unterhaltspflichten und ggf. Sonderkündigungsschutz des Arbeitnehmers kann die Zielsetzung von Arbeitnehmern unterschiedlich sein, z.B. dahingehend,

  • die Fortführung des Arbeitsverhältnisses durchzusetzen (Kündigungsschutzverfahren) oder
  • das Arbeitsverhältnis einvernehmlich durch Aufhebungsvertrag oder gerichtlichen Vergleich zu beenden, dies jedoch verbunden mit einem optimalen Gesamtpaket (dazu gehören regelmäßig Abfindung, Zeugnis, Freistellung und Kaptialisierungsklausel, keine Sperrzeit wegen Kündigung etc.).

Wir besprechen mit Ihnen in einem persönlichen Gespräch die Strategie, wie wir Ihr Ziel erreichen können, welche Maßnahmen dazu ergriffen werden müssen und auch welche Nebenwirkungen sich daraus ergeben könnten. Neben der 3 – Wochen – Frist zur Erhebung der Kündigungsschutzklage beginnen mit Zugang der Kündigung weitere und kürzere Fristen zu laufen. Wir werden Ihnen daher in solchen Fällen nach gemeinsamer Absprache kurzfristige Termine anbieten.

Weitere Spezialgebiete für Arbeitnehmer

  • Abfindung
  • Abmahnung
  • Abwicklungsvertrag
  • Änderungskündigung
  • Arbeitsvertrag
  • Aufhebungsvertrag
  • Befristung
  • Betriebsübergang
  • Behinderung
  • Beschäftigungsanspruch
  • Bonus und Provision
  • Diskriminierung
  • Elternzeit und Teilzeit
  • Entsendungsvertrag
  • Führungskräfte
  • Gratifikation
  • Konfliktlösung
  • Kündigung
  • Mobbing
  • Mutterschutz
  • Öffentlicher Dienst
  • Tarifvertragsrecht
  • Teilzeit
  • Sonderzahlung
  • Sozialplanabfindung
  • Sport-Arbeitsrecht
  • Stationierungsstreitkräfte
  • Urlaub
  • Weisung
  • Zeugnis

Leistungen für Führungskräfte/
Leitende Angestellte

Führungskräfte und Leitende Angestellte sind auch Arbeitnehmer.

Wir betonen diese Selbstverständlichkeit deshalb, weil wir es in unserer Praxis immer wieder erleben, dass insbesondere Führungskräfte und leitende Angestellte sich so sehr mit dem Unternehmen identifizieren, dass diese sich oftmals selbst auf Arbeitgeberseite sehen.

Daher fallen auch Führungskräfte meist „aus allen Wolken“, wenn sie mehr oder weniger aus dem Nichts heraus damit konfrontiert werden, dass sie plötzlich

  • „Low-Performer“ seien,
  • keine vertragsgemäßen Arbeiten mehr erhalten („Kaltstellen“),
  • den Bonus auf Null gesetzt bekommen,
  • unangekündigt einen Aufhebungsvertrag, oder
  • gar die Kündigung auf den Tisch gelegt bekommen.

Spätestens ab diesem Zeitpunkt wird auch diesen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern klar

Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind Parteien mit entgegengesetzten Interessen.

Gerade in Trennungsstreitigkeiten bei Führungskräften wird das besonders deutlich. Denn in diesen Verfahren sind die finanziellen Risiken für Unternehmen aufgrund der meist hohen Gehaltsstruktur grundsätzlich sehr hoch und Kündigungsschutzverfahren und auch Abfindungsverhandlungen sehr hart umkämpft.

Für Führungskräfte und leitende Angestellte gilt das gleiche Leistungsspektrum wie unter der Rubrik Arbeitnehmer dargestellt. Darüber hinaus gelten für leitende Angestellte rechtliche Besonderheiten, die zur Vermeidung von Nachteilen zu berücksichtigen sind.

Wir prüfen daher insbesondere bei Anbahnung einer Kündigung oder nach Ausspruch einer Kündigung, ob der Status eines leitenden Angestellten nach dem Kündigungsschutzgesetz und/oder Betriebsverfassungsgesetz vorliegt, um sodann auf dieser Basis eine maßgeschneiderte Strategie zu entwickeln.

Aufgrund unserer Erfahrung auf diesem Gebiet können wir diese Situationen für Sie einschätzen, rechtlich einordnen und Ihnen unter Berücksichtigung Ihrer wirtschaftlichen Interessen und persönlichen Situation Lösungsvorschläge unterbreiten. Im Konfliktfall vertreten wir Sie außergerichtlich und vor Gericht.

Leistungen für Betriebsräte

Die Beratung und Vertretung von Betriebsräten gehört im Kollektivarbeitsrecht zu unserem Spezialgebiet.

Wir vertreten Betriebsräte, Gesamtbetriebsräte und Konzernbetriebsräte in Frankfurt am Main, Rhein-Main aber auch bundesweit aus allen Branchen der Privatwirtschaft, insb. Transport und Logistik, Banken und Finanzen, IT, Einzelhandel, Hotel- und Gastgewerbeverarbeitende Industrie und Luftfahrt.

Interessenausgleich und Sozialplan

Unsere Rechtsanwälte haben bereits viele wichtige und komplexe Verhandlungen für Betriebsräte  über Interessenausgleich und Sozialplan im Zusammenhang von Restrukturierungs– und Umstrukturierungsmaßnahmen (z. B. Personalabbau, BetriebsschließungÄnderung der Betriebsorganisation) geführt. Wir begleiten Sie außergerichtlich in der Verhandlung mit der Arbeitgeberseite und  vor der Einigungsstelle. Dabei entwickeln wir für Sie individuelle Strategien und erstellen und verhandelen Entwürfe zu Interessenausgleich und Sozialplan. Wir unterstützen Sie in diesem Kontext auch präventiv, wenn sich eine Betriebsänderung anbahnt, sei es bei der Informationsbeschaffung oder sei es durch etwaige Unterlassungsansprüche.

Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates

Darüber hinaus beraten und vertreten wir Sie außergerichtlich in der Verhandlung oder vor der Einigungsstelle zu allen mitbestimmungsrechtlich relevanten Fragen, die sich Ihnen stellen und bei Konflikten, die in der Zusammenarbeit mit der Arbeitgeberseite entstehen. Lässt sich ein mitbestimmungswidriger Zustand außergerichtlich nicht einvernehmlich lösen, vertreten wir Sie gerichtlich durch entsprechende Beschlussverfahren vor den ArbeitsgerichtenLandesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht.

Wir sind auch mit dem Umgang von Extremfällen vertraut, etwa wenn Sie und/oder Ihre Betriebsratskollegen von der Arbeitgeberseite bedroht oder unter Druck gesetzt werden und die Betriebsratstätigkeit damit beeinträchtigt wird.

Weitere Spezialgebiete für Betriebsräte

  • Arbeitsschutz
  • Arbeitszeit
  • BEM
  • Betriebsänderung
  • Betriebsratswahlen
  • Bonussysteme
  • Dienstplan
  • EDV
  • Eingruppierung
  • Einstellung
  • Freizeitausgleich
  • Gefährdungsbeurt.
  • Interessenausgleich
  • Kameraüberwachung
  • Kündigung
  • Leiharbeitnehmer
  • Leistungskontrollen
  • Sachmittel
  • Schulungsansprüche
  • Sozialplan
  • Überstunden
  • Urlaubsgrundsätze
  • Urlaubsplan
  • Verhaltenskontrollen

Leistungen für Organvertreter

Wir beraten Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder in ihrer Rolle als Angestellte in der präventiven Beratung und Vertretung, insbesondere bei der Prüfung und Gestaltung von Geschäftsführer- und Vorstandsverträgen sowie in der streitigen Verhandlung zur Durchsetzung von Ansprüchen gegen das Unternehmen.

In Trennungssituationen, sei es bei Aufhebungsverträgen, Anbahnung einer Kündigung oder bereits ausgesprochener Kündigung, vertreten wir Sie, je nach Ihrem Begehren, mit dem Ziel eines wirtschaftlich optimal gestalteten Aufhebungsvertrages oder mit dem Ziel auf Fortführung des Anstellungsstellungsverhältnisses.

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