• Burkhardt
    Fischer

    Rechtsanwalt
    Fachanwalt für Arbeitsrecht

Burkhardt Fischer

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Person

Rechtsanwalt Burkhardt Fischer studierte Rechtswissenschaften in Frankfurt am Main. Seit 1977 ist er als Rechtsanwalt zugelassen und seitdem ausschließlich im Arbeitsrecht tätig. Er ist Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Leistungen für Betriebsräte

Als Spezialist auf dem Gebiet des Arbeitsrechts berät und vertritt Rechtsanwalt Burkhardt Fischer Betriebsräte außergerichtlich und gerichtlich in allen Fragen des Kollektivarbeitsrechts. Er vertritt Betriebsräte insbesondere in Verhandlungen mit der Arbeitgeberseite zu Interessenausgleich, Sozialplan und sämtlichen Betriebsvereinbarungen und ist als Beisitzer in Einigungsstellen aktiv.

Aufgrund seiner Erfahrung ist er in der Lage, die Interessenlagen von Arbeitnehmern und Betriebsräten stets zu beachten. Rechtsanwalt Burkhardt Fischer hat bereits zahlreiche Betriebsräte, Gesamtbetriebsräte und Konzernbetriebsräte bei komplexen Umstrukturierungsmaßnahmen unterstützt.

Bei Umstrukturierungsmaßnahmen entwickelt Rechtsanwalt Burkhardt Fischer individuelle Strategien für Betriebsräte und erstellt und verhandelt Entwürfe zu Interessenausgleich und Sozialplan. Dabei kann er aufgrund seiner jahrzehntelangen Praxis auf dem Gebiet des Kollektivarbeitsrechts auf einen großen Erfahrungsschatz zurückgreifen.

Ansprüche von Betriebsräten setzt Rechtsanwalt Burkhardt Fischer in Beschlussverfahren vor den Arbeitsgerichten durch.

Leistungen für Einzelpersonen

Burkhart Fischer berät und vertritt zudem Arbeitnehmer und leitende Angestellte sowie Organvertreter in ihrer Rolle als Angestellte außergerichtlich und gerichtlich.

Veröffentlichungen

Die Lage der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit unter Abwägung der Interessen der Belegschaft und des Arbeitgebers, in Lukas/Dahl: Die Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten, 2016
Die Einigungsstelle aus Sicht des Betriebsrates,
in Lukas/Dahl, Konfliktlösung im Arbeitsleben, 2013

Mitgliedschaften

Gründungsmitglied in der Arbeitsgemeinschaft
Arbeitsrecht im DAV e.V. (1981)
Gründungsmitglied der Hessischen
Fachanwälte für Arbeitsrecht e.V. (1987)
Ausschuss des Deutschen
Arbeitsgerichtsverbandes (2000-2016)

Korrespondenzsprachen

Deutsch und Englisch

Kontakt

Burkhardt Fischer Burkhardt_Fischer_Rechtsanwalt_Fachanwalt_Team-300x300
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
T (069) 92 03 92 30
F (069) 92 03 92 50
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